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Die Gehälter von Richtern und Justizangestellten werden wieder auf das  Niveau von 2012 angehoben. Das sieht eine Gesetzesnovelle vor, die am Donnerstag das Parlament passiert hat. Zuvor hatte das Oberste Verwaltungsgericht (Staatsrat) die damalige Reduzierung der Bezüge als verfassungswidrig bezeichnet. Das ergangene Urteil war verbindlich. Berechnungen der Haushaltsabteilung zufolge wird die Anhebung den Fiskus pro Jahr knapp 70 Millionen Euro kosten.
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